Regulatory & Compliance

Prüfung im Bereich Nachhaltigkeit

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Worauf Vermögensverwalter von Kollektivvermögen bei den neuen Regulierungen achten müssen.

Nachhaltigkeit rückt auch im regulatorischen Umfeld weiter in den Fokus: Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre Musterprüfberichte und damit auch die Vorgaben an Prüfgesellschaften für Verwalter von Kollektivvermögen und Fondsleitungen angepasst, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorschriften sicherzustellen. Prüfer werden beispielsweise die Einhaltung von Vorschriften bei der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen mit dem Prädikat «nachhaltig» bestätigen müssen.

In der Handelszeitung vom 11. April stellen Dr. Fabian Schmid und Boris Hofer die neuen Anforderungen dar und werfen einen Blick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich.

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