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Stolpersteine der MWST-Satzerhöhung
Seit dem 1. Januar 2024 gelten bekanntlich neue MWST-Sätze. Es sind dies: Normalsteuersatz 8,1 % (bisher 7,7 %), reduzierter Satz 2,6 % (bisher 2,5 %) und Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %) sowie diverse Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsätzen. In vielen Fällen ist eine MWST-Satzänderung unproblematisch und wird insofern umgesetzt, als dass die MWST-Sätze auf den Rechnungen angepasst werden. Es gibt jedoch auch Konstellationen, die nicht ganz so einfach zu handhaben sind und je nach konkretem Fall verschiedene buchhalterische und vertragliche Auswirkungen haben.