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Änderung im liechtensteinischen Steuerrecht

Änderung im liechtensteinischen Steuerrecht

Aufgrund einer Änderung des liechtensteinischen Steuerrechts sind Einkünfte und Kapitalgewinne aus Tochtergesellschaften, die passive Einkünfte erzielen und in Niedrigsteuerländern ansässig sind, nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. In diesem Artikel wird die Auswirkungen der Übergangsregelung auf bestimmte Dividenden- und Kapitalgewinne, die dem liechtensteinischen Körperschaftssteuerrecht unterliegen beleuchtet. Hier erfahren Sie mehr darüber:

«Switching structures». In: STEP Journal (Band 29, Ausgabe 3), S. 80–81