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Steuerliche Fallstricke bei Mitarbeiterbeteiligungen in Liechtenstein

Um Mitarbeiter langfristig an eine Unternehmung zu binden oder für eine Firma neu zu gewinnen, eignen sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, beispielsweise in Form von Mitarbeiteraktien. Bei der Einrichtung solcher Programme ist jedoch Vorsicht geboten – es gibt diverse Fallstricke. Für Unternehmen stehen bei der Wahl der Beteiligungen oft Themen wie Mitsprache- und Auskunftsrecht im Vordergrund, während steuerliche Fragestellungen ausser Acht bleiben. Auf die Attraktivität des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms kann die Steuerbelastung jedoch für beide Seiten einen grossen Einfluss haben.

Michael Rupp und Christian Reichert erläuterten in ihrem Artikel was es zu beachten gilt – auf Seiten des Arbeitgebers sowie -nehmers. Anhand eines exemplarischen Rechenbeispiels wird aufgezeigt, wie sich die Steuerbelastung in Liechtenstein berechnet.