article banner
Advisory Financial Services

Cryptowährungen

Geltungsbereich der EU-DSGVO bei Cryptowährungen

Bitcoin-Transaktionen beruhen auf der Blockchain-Technologie. Dieser wird zugeschrieben, anonyme Transaktionen mittels Pseudonymen ausführen zu können. Diese Pseudonyme enthalten zwar keine direkt ersichtlichen Personendaten. Daraus folgt aber nicht, datenschutzrechtliche Vorgaben für schützenswerte oder besonders schützenswerte Personendaten ausser Acht lassen zu können. Seit 2010/2011 ist bekannt, dass die hinter den Bitcoin-Pseudonymen stehenden Identitäten bestimmt werden können. In der Transaktionshistorie enthaltene Daten können somit Personen zugeordnet werden. Anbieter von Blockchain-basierten Cryptowährungs-Transaktionen müssen daher bis Ende Mai 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung («EU-DSGVO») umsetzen und die geplanten Neuerungen im Schweizer Datenschutzgesetz («DSG») im Blick behalten.