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§ 165 (5) StGB: Steuerliche Substanz

Ausweitung der Vortaten zur Geldwäscherei auf «Steuerersparnisse»

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Geldwäscherei wurden in Liechtenstein per 1. Juli 2019 ausgeweitet und umfassen nun auch Steuerbetrug und qualifizierte Steuerhinterziehung, wenn diese lediglich zu einer Steuerersparnis und nicht zu einem tatsächlichen Vermögenszufluss führen. Für die Betroffenen stellt sich die Herausforderung zu beweisen, dass keine mögliche Steuerersparnis erfolgt ist. Insbesondere für Rechtsträger mit ausländischen Beteiligten, welche in Liechtenstein nur über geringe Substanz verfügen, kann die Bereitstellung von geeigneten Nachweisen eine Herausforderung darstellen.