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Kündigung eines unbefristeten Einzelarbeitsvertrages

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen in der Praxis

Das Schweizer Arbeitsrecht ist im Vergleich mit den arbeitsrechtlichen Regelungen in anderen Europäischen Ländern häufig flexibler und liberaler. Liechtenstein hat die Schweizer Vorschriften von Art. 319 ff. des Obligationenrechts (OR) praktisch eins zu eins übernommen (§ 1173a Art. 1 ff. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)).

Die liberale Natur des schweizerischen und liechtensteinischen Arbeitsrechts spiegelt sich insbesondere in den Regelungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wider. In der Praxis gibt es jedoch oft Unsicherheiten im Zusammenhang mit Kündigungen. Die folgende Zusammenfassung gibt einen kurzen Überblick über einige der am häufigsten gestellten Fragen.