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Lohngleichheit - Gesetzesänderung ab dem 1.7.2020

Lohngleichheit - Gesetzesänderung ab dem 1.7.2020

Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit
wurde mit dem am 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) gesetzlich verankert. Am 14. Dezember 2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, was Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Die Änderung ist per 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Aufgrund einer sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 jedoch automatisch wieder ausser Kraft.