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Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften in LI

Ganzheitliche Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften in Liechtenstein

Am 14. Februar 2020 wurde ein Artikel zur ganzheitlichen Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften im Wirtschaftsregional veröffentlicht: 

Der Erwerb oder Ausbau einer Be­triebsliegenschaft sollte gut durch­dacht werden, um die Struktur steuer­lich optimal zu gestalten. Dies vor al­lem angesichts der oft sehr hohen Investitionssummen und finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und dessen Inhaber. Eine sorgfältige Steuerplanung bedingt, dass nicht nur die Auswirkungen auf das Unterneh­men geprüft werden, sondern eine umfassende Gesamtbetrachtung an­gestellt wird.

Hierbei gibt es verschiedene steu­erliche Stellschrauben, die einen Ein­fluss auf die Besteuerung des Unter­nehmens und des Inhabers ausüben. Dies sind insbesondere die Finanzie­rung (durch Eigen- oder Fremdkapi­tal), der Erwerb durch das Unterneh­men selbst oder der Inhaber sowie die Höhe der Zinsen respektive der Miete.