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Verschärfungen für FL-Holdings

Steuergesetzanpassung – Verschärfungen für FL-Holdings

Im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum EU Code of Conduct hat Liechtenstein bedeutende Änderungen des Steuergesetzes mit Wirkung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Steuerbefreiung auf Beteiligungserträgen fällt für niedrig besteuerte Beteiligungen mit passiven Einkünften weg
  • Die Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen fällt für Beteiligungen weg, deren Ausschüttungen nicht mehr steuerfrei wären
  • Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten auf Beteiligungen wird gestrichen
  • Die Missbrauchsbestimmungen für den Eigenkapital-Zinsabzug werden erweitert

Den in Liechtenstein steuerpflichtigen Unternehmungen wird dringend empfohlen, die Implikationen dieser Änderungen abzuklären und allfällige Massnahmen mit Blick auf das Inkrafttreten der Bestimmungen per 1. Januar 2019 noch im Geschäftsjahr 2018 zu planen.