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Gesetzliche Prüfung: Sorgfaltspflichten bei AIA und FATCA

Gesetzliche Prüfung: Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei AIA und FATCA

Finanzinstitute unterliegen neben den Sorgfaltspflichten zur Geldwäscherei auch denjenigen nach dem FATCA- und AIA-Gesetz. Die Steuerverwaltung Liechtenstein hat die Einhaltung der AIA- und FATCA-Sorgfaltspflichten zu kontrollieren. Nach Art. 11 FATCAGesetz und Art. 21 AIA-Gesetz hat diese Kontrolle durch unabhängige qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften zu erfolgen. Die Finanzintermediäre können dabei in Absprache mit der Steuerverwaltung wählen, welche Prüfgesellschaft diese gesetzliche Revision bei ihnen durchführen soll.